Sycor Group LogoSycor Group Logo
Sycor Group LogoSycor Group Logo

Sorgfalt entlang der gesamten Lieferkette

5. Dezember 2022

LkSG: Was auf mittelständische Unternehmen jetzt zukommt

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll durch mehr Transparenz entlang der Lieferkette dafür sorgen, dass Menschenrechte und Umweltschutzauflagen stringenter eingehalten werden. Zwar zielt das Gesetz zunächst nur auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Aber: Auch auf Vertragspartner sowie Zulieferer – und damit auch auf kleine und mittelständische Unternehmen – kommen neue Anforderungen zu.

Am 1. Januar 2023 tritt es in Kraft: das LkSG. Es ist ein wegweisender Schritt, um globale Lieferketten transparenter, fair für alle Beteiligten und nachhaltiger zu machen.

Zwar gilt das Gesetz zunächst nur für Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen (ab 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern), zugleich nimmt es aber auch die Vertragspartner und Zulieferer in die Pflicht. Denn die Sorgfaltspflichten sollen eben nicht mehr am eigenen Werktor enden, sondern über die gesamte Lieferkette hinweg erfüllt werden. Was heißt das konkret für die großen Unternehmen und ihre mittelständischen Geschäftspartner?

Risikomanagement, Beschwerdeverfahren und Berichterstattung

Die Gesetzgeber sehen vor allem die Einrichtung eines Risikomanagements vor. Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sollen erkannt und präventive Maßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken zu minimieren oder sogar auszuschließen. Das heißt, Unternehmen müssen wissen, wie ihre Geschäftspartner arbeiten: also beispielsweise unter welchen Bedingungen die Produktion der Halbzeuge läuft, wie Rohstoffe gewonnen und ob Arbeits- sowie Gesundheitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Überprüfung beginnt in der Regel mit einer Analyse der Risikofaktoren und geht dann in ein regelmäßiges Reporting über. Für eventuelle Beanstandungen ist ein Beschwerdeprozess zu etablieren.

Die dafür notwendigen Daten müssen sich die vom Gesetz betroffenen Unternehmen u.a. von ihren Geschäftspartnern beschaffen – was die vorhandene IT-Infrastruktur bei mittelständischen Unternehmen durchaus vor eine Herausforderung stellen kann. Sprechen Sie uns jetzt an, um zu prüfen, ob Ihr Supply Chain Management gut gerüstet ist. Zudem gibt es hier derzeit auch einige neue Entwicklungen: So erarbeitet beispielsweise die DSAG (Deutschsprachige SAP Anwendergruppe) in Zusammenarbeit mit der SAP Rahmenbedingungen, die es braucht, um das LkSG IT-seitig umzusetzen. Dabei geht es beispielsweise um die Nachrüstung bestimmter Funktionen und deren Integration.

Durchgängige Supply Chain mit validen Daten gewinnt an Bedeutung

Eine digitale Supply Chain hilft Ihnen nicht nur dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Vielmehr liefert sie detaillierte Einsichten in die Lieferkette. Mit Hilfe von Analysen können so einzelne Prozesse gezielt optimiert werden. Schon kleine Stellschrauben genügen manchmal, um einen Prozess zu verschlanken und den Ressourceneinsatz zu minimieren. Diese Stellschrauben werden aber häufig erst durch Datenauswertungen sichtbar und ihre Nachregulierung muss immer im Zusammenspiel mit allen anderen Prozessen sowie Anwendungen betrachtet werden – das funktioniert nur innerhalb einer digitalen Lieferkette.

Die Basis für eine digitale Supply Chain bilden zentrale Technologieplattformen wie SAP S/4HANA und das SAP Business Network für die unternehmensübergreifende Zusammenarbeit mit Ihren Geschäftspartnern. Lesen Sie mehr Details dazu in unserem nächsten Blogbeitrag. Hier erläutern wir Ihnen ganz praktisch, was hinter dem SAP Lösungen steckt und wie es Ihnen nützen kann.

 

Ihr Ansprechpartner

Dietmar Lohr

Senior Management Consultant
+49 551 490 2026

Kontaktformular

Unsere Partner

Alle Partner