Für den Mittelstand haben Bund und Länder einige Digitalisierungsinitiativen und Fördermöglichkeiten ins Leben gerufen. Mit dieser Finanzspritze wird es vielen klein- und mittelständischen Unternehmen (KMUs) ermöglicht, ihr finanzielles Risiko zu minimieren, sich weiterzuentwickeln und konkurrenzfähig zu bleiben.
So werden unter anderem folgende Maßnahmen gefördert:
Hervorzuheben sind die beiden Förderprogramme „go digital“ und „Digital jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Mit den drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Digitale Markterschließung” und „IT-Sicherheit” unterstützt das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen sich Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.
Förderberechtigt sind:
Mit go-digital können Sie sich bis zu 11.000 Euro an Förderung vom Staat sichern. Die Antragstellung für ein Förderprojekt erfolgt durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Im Autorisierungsbescheid sind als Anlage alle notwendigen Angaben zu dieser Online-Antragstellung enthalten.
Mit dem Förderprogramms „Digital jetzt“ sollen unter anderem mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk umgesetzt und so die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU gestärkt werden. Zudem sollen KMU mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle erhalten und eine höhere IT-Sicherheit in den Unternehmen ermöglicht werden. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens und ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.
Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags auf Förderung in „Digital Jetzt“ wird monatlich im Rahmen eines Zufallsverfahrens (Algorithmus-basiertes Zufallsverfahrens) bestimmt, d.h. unter allen registrierten Unternehmen werden am 15. des Monats bis zur Erschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel Antragskontingente zugewiesen. Die von den ausgewählten Unternehmen eingereichten Anträge werden dann gemäß der Förderrichtlinie geprüft und bewilligt. Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Zufallsverfahren teilnehmen. Hierzu muss nur die Teilnahme am Zufallsverfahren für den nächsten Monat aktiv bestätigt werden, eine neue Registrierung oder Dateneingabe ist nicht notwendig. Die Registrierung, Bestätigung zur Teilnahme am Zufallsverfahren und Antragstellung sind ausschließlich über das Förderportal Digital Jetzt möglich.
Neben diesen beiden bundesweiten Förderprogrammen, gibt es noch Fördertöpfe der einzelnen Bundesländer. Hier empfiehlt es sich bei den jeweiligen Wirtschaftsministerien schlau zu machen.
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