Die Sycor Gruppe führt verschiedene Gerichtsverfahren gegen u.a. die Arineo in Deutschland und Österreich. In einem von der Sycor Austria angestrengten Verfahren in Österreich gegen u.a. die Arineo GmbH sowie die Arineo Austria GmbH ist nun auch eine Entscheidung in zweiter Instanz ergangen.
Ein Urteil des österreichischen Berufungsgerichts, OLG Linz, bestätigt in zweiter Instanz die für Sycor Austria positive erstinstanzliche Entscheidung des LG Wels im wesentlichen Kern: Es verpflichtet u.a. die Arineo als Gegenseite, die unlautere Abwerbung weiterer Mitarbeiter in Österreich zu unterlassen und bestätigt, dass die Beklagten für sämtliche Schäden haften, die der Sycor Austria aus der unlauteren Abwerbung von Mitarbeitern entstanden sind oder noch entstehen.
Die Klägerin ist die österreichische Sycor. Die Unterlassungsbegehren, soweit ihnen stattgegeben wurde, sind auf Österreich beschränkt. „Aufgrund der gerichtlichen Feststellungen gehen wir jedoch davon aus, dass die Entscheidung auch für die in Deutschland anhängigen Gerichtsverfahren von besonderem Interesse ist“, sagt Rüdiger Krumes, Geschäftsführer der Sycor.
Das Berufungsgericht bestätigte die Feststellung, dass es einen systematischen Abwerbungsplan für Mitarbeiter und Kunden der Sycor-Gruppe gab und dieser von einer Gruppe ehemaliger Sycor-Führungskräfte gesteuert und auch umgesetzt wurde, zu der u.a. der heutige Arineo CEO Dr. Marko Weinrich zählte. Die gerichtliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz ist nicht rechtskräftig.
Das Berufungsgericht hat u.a. festgehalten, dass der wesentliche Schaden, den die Klägerin durch das wettbewerbswidrige Vorgehen der Beklagten erlitt, in der Abwerbung der Mitarbeiter zu sehen ist – da nach Ansicht des Berufungsgerichts branchenspezifisch bei der wettbewerbswidrigen Abwerbung der Mitarbeiter die Kunden wegen des engen Betreuungsverhältnisses und der Problemkenntnisse dieser Mitarbeiter sehr häufig mitwechseln.
Zum Hintergrund: Sycor hat handfeste Anhaltspunkte dafür, dass Arineo sich bei der Abwerbung von Mitarbeitern und Kunden unlauterer Mittel bedient hat. Aus diesem Grund hat der in Göttingen beheimatete IT-Dienstleister im September 2019 eine Klage gegen die Arineo GmbH in Deutschland eingereicht. Bereits im Juli 2019 hatte der österreichische Ableger von Sycor eine Klage u.a. gegen die Arineo GmbH und die Arineo Austria GmbH in Österreich eingereicht, über die nun in zweiter Instanz entschieden wurde.
Insgesamt sind der Näder Holding und der Sycor-Gruppe Schäden in Millionenhöhe entstanden.
Das Urteil des OLG Linz im Detail:
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Über Sycor
Die Sycor Gruppe unterstützt ihre Kunden als Partner bei der digitalen Transformation im SAP- sowie Microsoft-Umfeld. Innovative IT-Services und bedarfsgerechte IT-Lösungen decken dabei alle Unternehmensbereiche entlang der gesamten Wertschöpfungskette ab. Sycor-Kunden profitieren von professioneller Strategie-, Management- und Prozessberatung sowie ausgewiesenem Technologie-Know-how. Mit Hauptsitz in Göttingen und weiteren Standorten in Deutschland, Österreich, Amerika sowie Asien ist das Unternehmen international aufgestellt. Mehr als 600 Mitarbeiter integrieren einzelne Lösungen in bestehende IT-Landschaften oder bauen vollständig neue Infrastruktur- und Applikationslandschaften auf. Je nach Bedarf setzt Sycor Cloud-, On Premise- oder Hybrid-Lösungen um und betreibt diese. Das Portfolio von Sycor umfasst u. a. Lösungen für ERP, CRM, Communication & Collaboration, Software Asset Management, Lizenzbeschaffungs-Optimierung, Security und Netzwerke sowie Business Apps. Zudem sichert Sycor die Akzeptanz neuer IT-Lösungen mit individuellen Change- und Trainingskonzepten. Zu den Sycor-Kunden zählen namhafte Unternehmen aus den Branchen Pharma, Medizintechnik und Manufacturing.
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